Allgemeine Geschäftsbedingungen 10-14
§10
Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen, ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung unverzüglich nachzuzahlen.
§11
Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber diese binnen zwei Wochen seit der Beisetzung des Sarges bzw. der Urne anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen uns ein Jahr.
§12
Wir haften nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen vom Bestattungshaus Grunow. beruhen. Soweit Dem Bestattungshaus Grunow keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
§13
Die Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber darf nur mit dem Einverständnis vom Bestattungshaus Grunow erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht.
§14
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall können wir einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbarten Preises verlangen.